Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)


Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) repräsentiert eines der wichtigsten Instrumente der deutschen Regionalpolitik. Etabliert mit dem Ziel, strukturschwache Regionen zu stärken, ist das Förderprogramm ein zentrales Element der regionalen Wirtschaftsförderung in Deutschland. Seit mehr als fünf Jahrzehnten trägt das Programm dazu bei, Ungleichheiten zwischen den Regionen zu minimieren und gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Bundesgebiet zu schaffen.

Die GRW wurde ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von Regionen zu heben, die nicht im gleichen Maße wie andere von Wachstum und Wohlstand profitieren konnten. Diese Initiative basiert auf einer grundgesetzlich verankerten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.

Was sind die Ziele und Umfang des Förderprogramms?

Die GRW weist sich folgende Hauptziele aus:

  • Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen: Das Programm zielt darauf ab, Wachstum und Wohlstand in den geförderten Regionen zu erhöhen, indem es Investitionen anregt, die direkt zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.
  • Sicherung und Schaffung von Beschäftigung: Das Programm zielt darauf ab, durch Förderung von Investitionen neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern.
  • Ausgleich von Standortnachteilen: Insbesondere strukturschwache Regionen sollen unterstützt werden, um ihre wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen.
  • Beschleunigung der Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft: Unterstützung der Regionen bei der Anpassung an den wirtschaftlichen und ökologischen Wandel.

Umfang der Förderung

Zwischen 2019 und 2023 wurden im Rahmen der GRW größere Summen für die Unterstützung gewerblicher Investitionen und die Entwicklung wirtschaftsnaher Infrastrukturen breitgestellt:

  • 3,7 Milliarden Euro für gewerbliche Investitionen bewilligt.
  • 2,3 Milliarden Euro für das verarbeitende Gewerbe.
  • 1,4 Milliarden Euro für den Dienstleistungsbereich.
  • 4,8 Milliarden Euro für die wirtschaftsnahe Infrastruktur.

Diese Investitionen zeigen das starke Engagement der GRW, wirtschaftliche Vitalität in strukturschwachen Regionen zu fördern und nachhaltige Wachstumsperspektiven zu schaffen.

Was wird gefördert?

Die GRW konzentriert sich auf eine breite Palette von Förderbereichen, um die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen zu unterstützen. Folgende Investitionsbereiche stehen im Fokus:

  • Gewerbliche Investitionen: Die GRW unterstützt die Errichtung neuer Betriebsstätten sowie die Erweiterung und Modernisierung bestehender Einrichtungen. Besonders gefördert werden dabei Investitionen, die neue Technologien und Prozesse einführen und direkt zur Schaffung sowie Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.
  • Kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur: Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur wie Verkehrswege, Energieversorgung und digitale Anbindungen werden unterstützt. Diese Maßnahmen verbessern die Standortbedingungen und steigern die Attraktivität der Region für weitere gewerbliche Investitionen.
  • Nichtinvestive Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität: Dies umfasst Initiativen zur Vernetzung und Kooperation, die Entwicklung regionaler Cluster und die Förderung von Innovationen. Solche Maßnahmen tragen zur Verbesserung der regionalen Daseinsvorsorge bei und haben einen direkten Wirtschaftsbezug, der die strukturelle Stärkung der Regionen fördert.
  • Projekte zur ökologischen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz: Besondere Projekte, die signifikante Umweltschutzeffekte erzielen oder die Energieeffizienz verbessern, erhalten ebenfalls Unterstützung. Dazu gehören Investitionen in Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und Maßnahmen, die über bestehende Umweltstandards hinausgehen und zur Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen (Beispiel: Anlagen für Flüssigerdgas, innovative Stromspeicheranlagen) als Modellprojekt bis zum 31.12.2025.

Durch diese gezielte Förderung verschiedener Investitionsbereiche trägt die GRW dazu bei, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in strukturschwachen Regionen zu verbessern und langfristige wirtschaftliche Impulse zu setzen.

Wie können Unternehmen davon profitieren?

Es werden Unternehmen in strukturschwachen Regionen durch vielfältige Maßnahmen unterstützt, die auf Wachstum und Entwicklung abzielen:

Finanzielle Unterstützung:

  • Investitionszuschüssen: Reduzierung der Anlaufkosten für Betriebserweiterungen oder Modernisierungen.
  • Zinsverbilligte Darlehen: Finanzierungshilfen zu günstigeren Konditionen, die die Liquidität schonen.
  • Bürgschaften: Sicherheiten für Kredite, speziell für Unternehmen, die schwer Zugang zu traditionellen Darlehen finden.

Verbesserte Infrastruktur:

  • Verkehrs- und digitale Anbindungen: Erleichtern den Zugang zu Märkten und unterstützen die Digitalisierung.
  • Energieeffizienz: Förderung von Projekten, die die Energiekosten senken und die Umweltbelastung verringern.

Netzwerke und Kooperationsmöglichkeiten:

  • Cluster und Innovationsnetzwerke: Förderung der Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte: Zugang zu neuen Technologien und innovativen Ansätzen.

Spezielle Unterstützungen für KMUs und Start-ups:

  • Erleichterter Zugang zu Fördermitteln: Vereinfachte Verfahren und geringere bürokratische Hürden.
  • Beratungs- und Mentoring-Programme: Unterstützung bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen und Netzwerkaufbau.
  • Höhere Fördersätze: Besonders vorteilhafte Konditionen zur Förderung der Entwicklung und des Wachstums.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Die Fördersätze des Förderprogramms GRW sind abhängig von der Unternehmensgröße und der geografischen Lage der Betriebsstätte innerhalb der Fördergebiete. Es werden hierbei folgende Fördergebiete unterschieden:

C-Fördergebiete (Regionen mit signifikanten wirtschaftlichen Herausforderungen):

  • Kleine Unternehmen: Bis zu 35% der förderfähigen Investitionskosten, falls das Pro-Kopf-BIP maximal 100% des EU-Durchschnitts beträgt oder die Arbeitslosenquote mindestens 100% des EU-Durchschnitts ist. In wirtschaftlich stärkeren C-Fördergebieten (über 100% des EU-Durchschnitts BIP und unterdurchschnittliche Arbeitslosigkeit) können kleine Unternehmen bis zu 30% Förderung erhalten.
  • Mittlere Unternehmen: Bis zu 25% in weniger entwickelten C-Gebieten und 20% in wirtschaftlich stärkeren C-Gebieten.
  • Große Unternehmen: Bis zu 15% in weniger entwickelten C-Gebieten und 10% in wirtschaftlich stärkeren C-Gebieten.

    D-Fördergebiete (weniger strukturschwache Gebiete):

  • Kleine Unternehmen: Bis zu 20% der förderfähigen Investitionskosten.
  • Mittlere Unternehmen: Bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten.
  • Große Unternehmen: EUR 300.000 innerhalb von drei Jahren (Höchstbetrag De-minimis-Beihilfe)

Diese Fördersätze sind maximale Werte und können in der Praxis je nach spezifischen Umständen des Investitionsvorhabens und regionalen Prioritäten variieren. Bei Großprojekten können besondere Bedingungen gelten, wie etwa eine abgestufte Förderung abhängig von der Investitionshöhe.

Die Förderhöhe wird als Prozentsatz der förderfähigen Investitionskosten berechnet, wobei diese Kosten sowohl materielle als auch immaterielle Investitionen umfassen können. Der Eigenbeitrag des Unternehmens muss mindestens 25% der Gesamtkosten ohne öffentliche Fördermittel betragen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Infrastrukturmaßnahmen können normalerweise mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) steht einer Vielzahl von Akteuren offen, die in strukturschwachen Regionen investieren möchten. Um die regionale Entwicklung zu fördern und den wirtschaftlichen Ausgleich zu unterstützen, sind folgende Gruppen antragsberechtigt:

  • Gewerbliche Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die in die Errichtung neuer Betriebsstätten (auch für Großunternehmen) oder die Erweiterung und Modernisierung bestehender Einrichtungen investieren möchten. Diese Investitionen müssen einen signifikanten Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten und sind darauf ausgelegt, die Wirtschaftskraft und das Beschäftigungsniveau in den Regionen zu stärken.
  • Kommunen und kommunale Verbände: Diese Gruppen können Fördermittel für Projekte beantragen, die die kommunale Infrastruktur verbessern und dadurch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Region stärken. Solche Investitionen umfassen beispielsweise die Entwicklung von Gewerbegebieten oder die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.
  • Kooperationen und Partnerschaften: Zusammenschlüsse von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und anderen regionalen Akteuren sind ebenfalls antragsberechtigt, insbesondere wenn sie an gemeinschaftlichen Projekten wie Cluster-Initiativen oder regionalen Entwicklungsprojekten arbeiten. Diese Kooperationen fördern die Vernetzung und den Wissensaustausch zwischen den Beteiligten und tragen zur Stärkung der regionalen Innovationskraft bei.

Die Förderanträge müssen vor Beginn der Investitionen eingereicht werden, um sicherzustellen, dass keine vorzeitigen Maßnahmen die Förderfähigkeit beeinträchtigen. Dies beinhaltet den Abschluss von Verträgen oder die Tätigung von finanziellen Verpflichtungen, die das Projekt irreversibel machen könnten.

Was sind die Fördervoraussetzungen?

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Beitrag zu den GRW-Zielen: Die geplanten Investitionen müssen einen klaren Beitrag zur Erreichung der GRW-Ziele leisten, wie z.B. die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
  • Nachhaltigkeit und Innovation: Projekte, die auf nachhaltige Technologien oder Prozesse setzen oder die Innovation fördern, werden bevorzugt behandelt.
  • Regionaler Impact: Die Investition muss signifikante positive Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft haben, was durch die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Stärkung der regionalen Infrastruktur geschehen kann

Wie ist der Förderzeitraum?

Nach der Bewilligung der Fördermittel müssen die Investitionsvorhaben in der Regel innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum soll sicherstellen, dass die Projekte zügig realisiert werden und die positiven Effekte auf die regionale Wirtschaft und Infrastruktur ohne unnötige Verzögerungen einsetzen. Die Einhaltung des Förderzeitraums ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung der gesamten zugesagten Fördermittel.

Was sind die Fördermechanismen?

Die GRW verwendet verschiedene Instrumente, um die wirtschaftliche Entwicklung in förderfähigen Regionen zu unterstützen:

  • Direkte Zuschüsse: Diese werden Unternehmen gewährt, die in den förderfähigen Regionen investieren wollen. Sie sollen helfen, die Investitionskosten für die Anlaufphase zu senken und somit Investitionsanreize zu schaffen.
  • Zinsverbilligte Darlehen: Diese Darlehen werden zu einem niedrigeren als dem marktüblichen Zinssatz angeboten, um die Finanzierung von Projekten in strukturschwachen Gebieten attraktiver zu machen.
  • Bürgschaften: Durch die Übernahme von Bürgschaften reduziert die GRW das Risiko für Kreditgeber, was die Kreditvergabe an Unternehmen in weniger entwickelten Regionen erleichtert. Dies kann auch Auswirkungen auf den Zinssatz haben.
  • Beratungs- und Planungsleistungen: Die GRW bietet auch technischer Hilfe und Beratung, um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Investitionsprojekte zu unterstützen.
  • Förderung von Infrastrukturinvestitionen: Neben der Unterstützung gewerblicher Investitionen fördert die GRW auch die Entwicklung der Infrastruktur, wie Straßenbau, Energieversorgung und Internetzugang, was die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen erhöht.

Diese Fördermechanismen sind entscheidend, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der strukturschwachen Regionen zu verbessern, neue Arbeitsplätze zu schaffen und langfristiges Wachstum zu sichern.

Wie sind die Bewertungskriterien?

Die Bewertung von Förderanträgen im Rahmen der GRW erfolgt nach spezifischen Kriterien, die sicherstellen, dass die Fördermittel effektiv eingesetzt werden, um die regionalen Entwicklungsziele zu unterstützen:

  • Wirtschaftlicher Effekt: Projekte müssen einen klaren Beitrag zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur leisten.
  • Nachhaltigkeit: Bevorzugt werden Vorhaben, die langfristige positive Auswirkungen auf die Umwelt und die regionale Wirtschaft haben.
  • Innovationsgrad: Projekte, die innovative Technologien oder Verfahren einführen, erhalten oft eine höhere Bewertung.
  • Kooperations- und Vernetzungspotenzial: Vorhaben, die die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und anderen regionalen Akteuren fördern, werden besonders positiv bewertet.

Was sind die förderfähigen Kosten?

Die förderfähigen Kosten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umfassen eine breite Palette an Ausgaben, die direkt mit der Planung, Durchführung und Absicherung von Investitionsprojekten in strukturschwachen Regionen verbunden sind. Diese Kostenkategorien sind speziell darauf ausgerichtet, Unternehmen zu unterstützen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und zur regionalen Wirtschaftsentwicklung beitragen wollen:

  • Investitionskosten: Dazu zählen Ausgaben für den Bau oder Kauf von Immobilien, die Anschaffung von Maschinen und Anlagen sowie die Ausstattung mit moderner Technologie, die für die Betriebserweiterung oder die Errichtung neuer Produktionsstätten notwendig sind.
  • Personalkosten: In bestimmten Fällen, insbesondere bei Projekten, die eine intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit erfordern, können auch Personalkosten förderfähig sein. Dies umfasst Gehälter für Mitarbeiter, die direkt an der Durchführung des geförderten Projekts beteiligt sind.
  • Beratungs- und Dienstleistungskosten: Kosten für externe Berater, die für die Planung, Implementierung und Kontrolle des Projekts notwendig sind, können ebenfalls unter die förderfähigen Kosten fallen. Dies schließt rechtliche, wirtschaftliche und technische Beratungsdienste ein.
  • Schulungs- und Qualifizierungskosten: Investitionen in die Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter, die direkt zur Steigerung der Innovationskraft und Produktivität des Unternehmens beitragen, können gefördert werden.
  • Kosten für Umweltschutzmaßnahmen: Ausgaben für die Integration von umweltfreundlichen Technologien und Prozessen, die dazu beitragen, die Umweltauswirkungen der Unternehmensaktivitäten zu minimieren, sind ebenfalls förderfähig.

Diese klar definierten Kategorien förderfähiger Kosten ermöglichen es Unternehmen, umfassende Investitionsprojekte zu planen und durchzuführen, die nicht nur zur eigenen Betriebswirtschaft beitragen, sondern auch die regionalökonomischen Bedingungen verbessern.

Update: Aktualisierung der GRW-Investitionsförderung in Sachsen

Die GRW in Sachsen hat zum 25. April 2024 wichtige Anpassungen erfahren, um, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Region weiter zu steigern. Die Neufassung der Richtlinien betrifft insbesondere die beiden Teilprogramme GRW RIGA für einzelgewerbliche Förderung und GRW Infra für wirtschaftsnahe Infrastruktur.

Spezifische Anpassungen der Fördersätze:

  • Anpassung der Fördersätze: Die Fördersätze wurden überarbeitet, um ein breiteres Spektrum an Projekten zu unterstützen und damit die wirtschaftliche Vielfalt in Sachsen zu fördern. Diese Anpassungen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie kommunalen Projekten zugutekommen, indem sie verbesserte finanzielle Unterstützung bieten, die speziell auf die Bedürfnisse dieser Gruppen zugeschnitten ist.
  • Zielgerichtete Förderung: Die neuen Fördersätze zielen darauf ab, Investitionen in Schlüsselbereichen wie nachhaltige Technologien und die Schaffung von Arbeitsplätzen besonders zu unterstützen. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der digitalen Infrastruktur.

Auswirkungen auf lokale Unternehmen und Kommunen:

  • Stärkung lokaler Unternehmen: Durch die angepassten Fördersätze erhalten lokale Unternehmen verbesserte Möglichkeiten, notwendige Investitionen durchzuführen, die direkt zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Dies ist besonders wichtig für die strukturschwachen Regionen Sachsens, wo solche Investitionen entscheidend für die lokale Wirtschaftsentwicklung sind.
  • Unterstützung für kommunale Projekte: Kommunen profitieren von den überarbeiteten Richtlinien durch erhöhte Fördermöglichkeiten für Infrastrukturprojekte, die die Grundlagen für weiteres wirtschaftliches Wachstum und verbesserte Lebensbedingungen schaffen.
  • Programmverfügbarkeit und Budget: Für das Jahr 2024 stehen in Sachsen etwa 188 Millionen Euro an GRW-Mitteln zur Verfügung, was eine erhebliche Investition in die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft darstellt.

Diese Neuerungen reflektieren das Engagement Sachsens, das Förderprogramm an die aktuellen wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen sowie an die spezifischen Bedürfnisse der Regionen anzupassen. Durch diese Maßnahmen wird eine effektive und zielgerichtete Unterstützung sichergestellt, die sowohl die wirtschaftliche Vitalität als auch die nachhaltige Entwicklung in Sachsen fördert.

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